ZENK Rechtsanwälte veröffentlichen regelmäßig Artikel und Kommentare in Fachpublikationen und weiteren Medien. Das SCHLAGLICHT beleuchtet aktuelle Urteile und ihre Auswirkungen. Der NEWSLETTER informiert über Neues und Wichtiges in den verschiedenen Rechtsgebieten. Hier erhalten Sie eine Übersicht aller bisherigen Fachpublikationen und können sich für künftige Veröffentlichungen anmelden, wenn Sie von uns hören möchten.
ZENK hat die fischerAppelt AG beim Erwerb der Mehrheiten der auf Sportmarketing spezialisierten Agentur Apollo18 und der dazugehörigen auf Gaming- und Esports spezialisierten Agentur Apollo GG beraten.
Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz tritt am 27.06.2024 in Kraft und bringt in Bezug auf Einbürgerungen nicht nur für Ausländer, sondern auch für Deutsche Erleichterungen mit sich: Es ermöglicht neben der Mehrstaatigkeit, eine beschleunigte Einbürgerung von Ausländern nach fünf oder bereits nach drei Jahren. Zudem verlieren deutsche Staatsbürger nicht mehr automatisch ihre Staatsangehörigkeit, wenn sie in einem anderen Land eingebürgert werden, sodass das Erfordernis von Beibehaltungsgenehmigungen entfällt.
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) vom 13.11.2023 verpflichtet Betreiber von Rechenzentren zu strengen Energieeffizienzsteigerungen. Unter anderem müssen ab dem 01.07.2026 in Betrieb gehende Rechenzentren 10 Prozent der entstehenden Abwärme wiederverwendet werden. Dieser Anteil steigt auf 20 Prozent bei einer Inbetriebnahme ab dem 01.07.2028.
Seit dem 01.01.2024 müssen Städte und Gemeinden nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) Pläne für die künftige Wärmeversorgung aufstellen. Zielstellung ist auch hier eine klimaneutrale Wärmeversorgung ab dem Zieljahr 2045. Die Nutzung von Abwärme spielt dabei eine erhebliche Rolle.
Eine Partnerschaft zwischen Kommunen und Betreibern von Rechenzentren ist daher naheliegend und wird in § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 EnEfG ausdrücklich adressiert. Der Erfolg der Wärmewende hängt von rechtssicheren und fairen Partnerschaften zwischen Kommunen und Rechenzentren ab.
Der Wasserstoffhochlauf nimmt Fahrt auf. Im April wurden gleich zwei bedeutende wasserstoffrechtliche Gesetzespakete auf die gesetzgeberische Zielgerade gebracht. Das Zweite Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) führt eine integrierte Netzentwicklungsplanung für Wasserstoff und Gas ein; darüber hinaus enthält es Regelungen zur Finanzierung des Wasserstoffkernnetzes. Das sich zudem in Aufstellung befindliche Wasserstoffbeschleunigungsgesetz soll den Markthochlauf von Wasserstoff beschleunigen. Dies Beschleunigung soll insbesondere dadurch sichergestellt werden, dass Wasserstoffvorhaben in genehmigungsrechtlicher Hinsicht vergleichbare Privilegien eingeräumt werden, wie sie Erneuerbare-Energien-Anlagen genießen.
Die EU reformiert den Schutz geografischer Angaben für Agrarprodukte, Weine und Spirituosen mit der Verordnung (EU) 2024/1143. Sie vereint bestehende Regelungen, stärkt den Online-Schutz, definiert Kriterien für die Verwendung in Produkten und erleichtert das Eintragungsverfahren. Die Reform zielt darauf ab, die Rechtsposition der Erzeuger zu stärken und Klarheit für Hersteller zu schaffen.
Neue Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung ab 01.03.2024 – mit der sog. Anerkennungspartnerschaft sowie den Sonderregelungen für ausgeprägte berufspraktische Erfahrungen und für Pflegehilfskräfte tritt die dritte Tranche des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes II in Kraft.
Wie verhält es sich mit dem Urlaubsanspruch des Fremdgeschäftsführers einer GmbH? Das ist eine heikle Frage, weiß man doch heutzutage kaum, wie es sich mit dem Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers überhaupt im Dickicht zwischen BAG und EuGH verhält.
Pflanzliche Inhaltsstoffe sind in der Entwicklung von Lebensmitteln und insbesondere Nahrungsergänzungsmitteln beliebt. Dementsprechend erfreut sich auch die Produktkennzeichnung und Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für Pflanzenstoffe und pflanzliche Zubereitungen (sogenannte „Botanical-Claims“) in der Praxis einer großen Beliebtheit. Mit Beschluss vom 1. Juni 2023 (Az.: I ZR 109/22) legt der BGH dem EuGH die Frage vor, ob die zentralen Vorschriften der Health-Claims-Verordnung angesichts der andauernden Untätigkeit der Europäischen Kommission überhaupt noch anwendbar sind.
Der vom Bundestag beschlossene Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (BT-Drs. 20/6500, BT-Drs. 20/7394) wurde am 07.07.2023 vom Bundesrat gebilligt. Dieser sieht zahlreiche Erleichterungen für die Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen vor. Durch die Änderungen des Aufenthaltsgesetzes soll dem Fachkräftemangel in Deutschland – der nahezu in jeder Branche herrscht – weiter begegnet werden.
Sowohl das EUIPO als auch das EuG sind der Auffassung, dass die Bezeichnung „Emmentaler“ in mehreren EU-Mitgliedsstaaten, insbesondere in Deutschland und Frankreich, lediglich als unmittelbare Bezeichnung einer Hartkäsesorte mit Löchern verstanden werde und nicht als zwingender Hinweis auf den alleinigen Herstellungsort Emmental.
Die 4-Tage-Woche erfreut sich als Arbeitszeitmodell immer größerer Beliebtheit. Was ist bei einer Einführung, Einführung auf Probe und Umstellung zu beachten?
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz setzt Deutschland mit großem Ver-zug die EU-Whistleblower-Richtlinie um. Künftig sollen Unternehmen verpflichtet werden, interne Meldestellen einzurichten und Meldungen bei Verstößen nachzugehen. Bei Nichtbefolgung drohen erhebliche Bußgelder von bis zu 100.000 €.
Autoren: Dr. Stephan Schäfer, Jan Dietze und Dennis Busch
Der Bundestag hat am 01.12.2022 erstmals über den Gesetzentwurf des Bundesrats zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht beraten. Grund hierfür ist, dass sich digitale Besprechungen und Sitzungen während der Corona-Pandemie bewährt haben, die coronabedingten Sonderregeln zur vereinfachten Beschlussfassung im Vereinsrecht jedoch zum 31.08.2022 abgelaufen sind. Abhilfe soll daher die neue Vorschrift § 32 Abs. 1 a BGB verschaffen, die es dem Vorstand künftig ermöglicht, auch ohne Satzungsgrundlage hybride Mitgliederversammlungen anzuberaumen. Was müssen Vorstände von Vereinen jetzt beachten?
Zum Jahreswechsel ist immer viel los. Neben dem üblichen Jahresendspurt müssen Arbeitgeber:innen insbesondere auch daran denken, ihre Beschäftigten auf den möglichen Verfall ihres Urlaubs hinzuweisen, wenn sie diesen nicht bis spätestens März des kommenden Jahres in Anspruch nehmen. Wenn der Hinweis ausbleibt, bleibt der Anspruch bestehen. Doch was passiert, wenn Beschäftigte arbeitsunfähig erkrankt sind und auch nicht absehbar ist, wann mir einer Rückkehr an den Arbeitsplatz zu rechnen ist?
Nach der sog. Stechuhr-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 (C-55/18) war es nur noch eine Frage der Zeit, bis auch in Deutschland das Thema „Arbeitszeiterfassung“ höchstrichterlich beurteilt werden würde.
Der BFH hat mit Urteil vom 30.6.2022 (IV R 42/19) entschieden, dass der Betrieb einer Photovoltaikanlage die Vermietungseinkünfte einer vermögensverwaltenden GbR selbst dann gewerblich infiziert, wenn aus der PV-Anlage nur Verluste erwirtschaftet werden. Was dies für die Praxis bedeutet erklärt Anwältin Janine Schöne, LL.M.
Das BAG hat mit dem Beschluss vom 13.09.2022 klargestellt, dass die Arbeitgeber Vorkehrungen zur Erfüllung der Grundpflichten des § 3 Abs. 1 ArbSchG treffen müssen. Das bedeutet im Hinblick auf arbeitszeitrechtlichen Arbeitnehmerschutz, dass eine durchgehende Dokumentation aller Arbeitszeiten der Beschäftigten erforderlich ist. Was bedeutet dies für die Praxis?
Was ist im Zusammenhang mit AUB aus dem Ausland und insbesondere auch während der Urlaubszeit zu beachten? Wann und unter welchen Voraussetzungen müssen Arbeitgeber solche AUBs anerkennen? Was ist hinsichtlich des Inhalts, der Sprache und der Form zu beachten? Und was passiert, wenn die Erkrankung länger dauert als der gewährte Urlaub?
In Umsetzung einer neuen EU-Richtlinie gelten ab dem 01.08.2022 neue Anforderungen für den Nachweis der wesentlichen Arbeitsvertragsbedingungen. Neben neuen und teilweise problematischen nachzuweisenden Vertragsbedingungen sind Verstöße nunmehr auch mit einem Bußgeld von bis zu 2.000,00 € für jeden Einzelfall sanktioniert.
Die Geschäftsveräußerung im Ganzen („GiG“) ist ein echter „Dauerbrenner“ im Umsatzsteuerrecht und beschäftigt insbesondere bei der Übertragung von vermieteten Immobilien seit nunmehr über 25 Jahren regelmäßig sowie gleichermaßen Berater, Finanzverwaltung und Rechtsprechung. Rechtsanwältin Janine Schöne hat die Grundsätze der Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Vermietungstätigkeit zusammenfassend dargestellt.
Der Arbeitgeber ist ab dem 24.11.2021 verpflichtet, den Status aller Beschäftigten als geimpft, genesen oder getestet vor Tätigkeitsaufnahme bzw. Betreten der Arbeitsstätte täglich zu überwachen und regelmäßig zu dokumentieren. Wer als „Geimpfter“ oder „Genesener“ im Sinne des Gesetzes gilt ist ebenso wie der ausreichend „Getestete“ in der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung im Detail geregelt.
Was ist Betrieben beim Thema Impfen erlaubt? Rechtsanwalt Dr. Markus Pander beantwortet drängende Fragen, die sich jüngst in der Pandemie-Bekämpfung ergeben haben.
Nach der Rechtsprechung ist es für den Arbeitgeber sehr schwer, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzuzweifeln. Ihr kommt ein hoher Beweiswert zu. Nun gibt es eine Änderung.
Der Bundestag hat den Wegfall der Mitteilungsfiktion beschlossen: Das TraFinG sieht vor, dass das Transparenzregister von einem Auffangregister auf ein Vollregister umgestellt wird. Unternehmen sollten prüfen, ob und welchen potentiellen Meldepflichten an das Transparenzregister sie nachkommen müssen, um mögliche Bußgeldverfahren zu vermeiden.
Deutschlandweit hat die Redaktion fünf Kanzleien mit strategischem Fokus auf der Beratung von mittelständischen Unternehmen als Kandidaten für den Award 2021 ausgewählt
“No need for weed” im Markenrecht? Ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union hat weitreichende Bedeutung für den aktuellen Trend zur Verwendung von Hanf- und Cannabidiol-Produkten in der Lebensmittel- und Kosmetikbranche.
Weiße Weste für Testsieger? Vorsicht bei Produktabbildungen – warum auch der Handel bei der Gestaltung seiner Werbemittel darauf achten muss, Wettbewerbsverstöße zu vermeiden.
3,7 Mio. Kinder, die in einer Kindertageseinrichtung betreut werden, und ihre Familien werden bis heute von deb sogenannten Corona-Maßnahmen vor besondere Herausforderungen gestellt.
Trotz aller Schwierigkeiten im Anlauf schreitet die Impfung in Deutschland voran und damit stellen sich zunehmend auch arbeitsrechtliche Fragen. Hat der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis eine Pflicht, sich impfen zu lassen? Kann der Arbeitnehmer Nachteile oder Vorteile haben, wenn er sich impfen lässt?
Alle Arbeitgeber müssen Beschäftigten Tests anbieten. Die „Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ wird voraussichtlich Mitte im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und in Kraft treten.
Ab 2023 werden zunächst größere Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dazu verpflichtet, in der gesamten Lieferkette sicherzustellen, dass es nicht zu Ausbeutung und Menschenrechtsverletzungen ihrer Zulieferer kommt. Weltweit!
MItnichten alles Käse! Der EuGH hat entschieden: Der Schutz geographischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen umfasst nicht nur den Produktnamen sondern auch die besondere Form von Lebensmitteln.
Sowohl in laufenden Bauausschreibungen als auch in bereits abgeschlossenen Bauverträgen ist eine Erstattung durch den Bauherrn an den Auftragnehmer für Corona-bedingte Mehrkosten vorzusehen, die im Angebot nicht kalkuliert werden konnten. Allerdings nicht für alle Kosten.
Bundesverfassungsgericht führt aus: Das Grundrecht der Meinungsfreiheit erfordert stets eine abwägende Gewichtung mit der persönlichen Ehre des anderen.
COVID-19 kann auch variable Vergütungssysteme befallen – die Auswirkungen können – wie auch im wirklichen Leben – individuell sehr unterschiedlich sein. Die Bandbreite möglicher Auswirkungen reicht von dem vollständigen Ausfall der in Rede stehenden Bonuszahlung bis hin zur vollständigen Erfüllung.
Organ-Dienstverträge, bei denen es im Rahmen des Vertragsabschlusses zu Abschlussmängeln gekommen ist, sind schwebend unwirksam. Jede Vertragspartei kann sich davon fristlos lossagen. Dies gilt regelmäßig auch dann, wenn die fehlerbehafteten Vertragsverhältnisse jahrelang beanstandungslos praktiziert wurden. Das Lossagungsrecht wird nur in sehr seltenen Fällen durch Treu und Glauben eingeschränkt. In diesem Zusammenhang werden Grundsätze der Verwirkung herangezogen. Das fehlerbehaftete Vertragsverhältnis wird für die Vergangenheit nach den Grundsätzen des faktischen Anstellungsverhältnisses abgewickelt. Der erfolgte Leistungsaustausch wird grundsätzlich nicht rückabgewickelt. In diesem Zusammenhang stellen sich aber noch viele ungelöste Einzelfragen. Organmitglieder sollten sich bei Vertragsabschluss die Ordnungsgemäßheit der wirksamen Vertretung auf Unternehmensseite detailliert und lückenlos belegen lassen.
Die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts würde auf der Grundlage der aktuellen Diskussionen insbesondere auch für die Immobilienbranche und Immobiliengesellschaften in der Rechtsform der GbR beachtliche Neuerungen mit sich bringen.
Eine Gruppe von Unternehmern – die „Stiftung Verantwortungseigentum“ – hat im Oktober einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Einführung einer Gesellschaft in beschränkter Haftung („GmbH“) in Verantwortungseigentum erreicht werden soll. Dieser Entwurf stieß auf breites mediales Echo und gemischte Reaktionen.
Die derzeitigen Umstände bedeuten ein Arbeiten unter besonderen Bedingungen. Kindertagesstätten sind derzeit geschlossen. Einige Eltern versuchen dennoch, teilweise mit erheblichem Nachdruck, einen Betreuungsplatz für ihre Kinder zu erhalten. Dieses Vorhaben ist allerdings bei einer Angestellten einer Steuerberatungskanzlei erfolglos, wie ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus, den ZENK letzte Woche für eine Stadt im Land Brandenburg erwirken konnte, gezeigt hat.
Angesichts der Ausbreitung der Erkrankung COVID-19 und der nur schrittweisen Lockerung der Kontaktbeschränkungen sind die Ausländerbehörden weiterhin nur eingeschränkt zu erreichen. Insbesondere Kundenkontakt gilt es zu vermeiden. Daher ist dort ein Termin oder Vorsprechen seit Wochen unmöglich. Was also tun, wenn der Aufenthaltstitel bald abläuft oder etwa Kurzarbeit angeordnet wurde?
Die Corona-Pandemie hat auch einige Kapitalverwaltungsgesellschaften gezwungen, ihre Büros entgegen der ansonsten üblichen Geschäftsabläufe in Home-Offices zu verlagern. Was bedeutet das, wenn interne Vorgaben aber vorsehen, dass das Fondsmanagement für das Investmentvermögen keine Geschäfte außerhalb der Geschäftsräume tätigen darf?
Die derzeitigen Umstände bedeuten ein Arbeiten unter besonderen Bedingungen. Kindertagesstätten sind derzeit geschlossen. Einige Eltern versuchen dennoch, teilweise mit erheblichem Nachdruck, einen Betreuungsplatz für ihre Kinder zu erhalten. Dieses Vorhaben ist allerdings bei einer Angestellten einer Steuerberatungskanzlei erfolglos, wie ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus, den ZENK letzte Woche für eine Stadt im Land Brandenburg erwirken konnte, gezeigt hat.
Die während der Corona-Krise deutlich verstärkt eingeführte Kurzarbeit führt zu verschiedenen Fragen betreffend die Urlaubsansprüche und das Urlaubsentgelt sowie die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von Arbeitnehmern, die kurzarbeiten.
Die Bundesregierung hat am 23. März 2020 ein Maßnahmenpaket beschlossen, um die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie für Unternehmen und Privatpersonen zu bekämpfen.
Am 1. März 2020 trat das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft, das das bisherige Aufenthaltsgesetz (AufenthG) umfassend ändert. Claudia Gehricke erklärt die wichtigsten praxisrelevanten Neuerungen.
Höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zu den Anforderungen an den inhaltlichen Zusammenhang zwischen einer allgemein und einer spezifischen gesundheitsbezogenen Angabe
Der Arbeitsvertrag ist ein Austauschvertrag. Das bedeutet, der Arbeitnehmer muss die Arbeitsleistung nach Weisung des Arbeitgebers erbringen, der Arbeitgeber nachträglich die erbrachte Leistung bezahlen. Was passiert, wenn dieser Regelfall gestört wird?
Das Corona-Virus ist eine Herausforderung für Unternehmen in ihrer Rolle als Arbeitgeber. Die Vielzahl von Fragen wird von Dr. Markus Kelber, Fachanwalt für Arbeitsrecht kurz beleuchtet.
Die Angst vor dem Corona-Virus geht um, da erscheinen rechtliche Fragen eher sekundär. Dennoch sind sie gerade für Unternehmer wichtig. Dr. Claudia Voggenreiter beantwortet die ersten naheliegenden Fragen.
Zum 1. Januar 2020 sind die von der ICC – International Chamber of Commerce entwickelten, neuen Incoterms® 2020 in Kraft getreten und lösen damit die Incoterms® 2010 ab.
Die Bundesregierung hat bereits im Juli 2019 einen seit langem diskutierten Gesetzentwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes zur Eindämmung von Steuergestaltungen mittels Share Deals beschlossen.
Das Bundesarbeitsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung (vom 11.12.2019 – 5 AZR 505/18) die Entgeltfortzahlung bei neuer „Erstbescheinigung“ präzisiert.
In seinen jüngeren Entscheidungen hat das BAG seine bis dato gefestigte Rechtsprechung im Urlaubsrecht aufgegeben und die durch den EuGH formulierten Vorgaben des Europarechts in der nationalen Rechtsordnung verankert. Die sich hierdurch ergebenden Änderungen sind von immenser praktischer Relevanz.
Aufgrund des anhaltenden Fachkräftemangels in Deutschland beschloss das Bundeskabinett am 02.10.2018 ein Eckpunktepapier zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten. Das entsprechende Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes, das sog. Fachkräfteeinwanderungsgesetz (Drucksache 19/8285), wurde am 07.06.2019 vom Bundestag beschlossen. Dabei handelt es sich nicht um ein völlig neues Gesetz, vielmehr wird das bestehende Aufenthaltsgesetz umfassend geändert.
Am 13.06.2019 beschloss der Landtag Brandenburg, die Straßenbaubeiträge rückwirkend zum 01.01.2019 abzuschaffen. Damit werden vor allem die Grundstückseigentümer entlastet. Ob hiermit künftig auch eine Entlastung der Gemeinden einhergeht, indem der Aufwand für die Berechnung und Bescheidung der Straßenbaubeiträge wegfällt, wird sich noch zeigen.
nichts ist so beständig wie die Veränderung. Mal kommt sie still und leise. „Fridays For Future“-Demonstrationen hingegen sind lautstark, fordern Aufbruch und Zukunftsgestaltung statt Lethargie und Politikverdrossenheit. Für eine Welt ohne Klimawandel.
Bislang wurde heftig um die Frage gestritten, ob zur Übertragung des gesamten (oder eines wesentlichen Teils des) Vermögens einer GmbH die Gesellschafterversammlung zustimmen muss. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun Klarheit geschaffen und dabei die Unterschiede der GmbH zur Aktiengesellschaft (AG) hervorgehoben.
In allen Medien werden wir in diesem Herbst daran erinnert, welche gewaltigen Umbrüche vor genau 100 Jahren in unserer Gesellschaft begonnen haben. Ein wichtiges Ziel war die Schaffung eines sozialen Rechtsstaates. Ein Vergleich der Rechtsordnungen von vor 100 Jahren und heute zeigt eine Entwicklung, von der die meisten Menschen damals nur geträumt hätten.
Am 06.11.2018 hat der EuGH zum wiederholten Male Grundsätze des bisherigen Urlaubsrechts über Bord geworfen. Der Verfall des noch nicht gewährten Jahresurlaubs mit Ablauf des Kalenderjahres war im deutschen Urlaubsrecht bislang der Regelfall.
Bislang galt bei Ausschreibungsverfahren für Aufträge, die wertmäßig die EU-Schwellenwerte von 5.548.000 € netto für Bauleistungen und 221.000 € netto für Liefer- und Dienstleistungen erreichten bzw. überschritten (EU-weite Ausschreibungsverfahren) für alle öffentlichen Auftraggeber lediglich die Verpflichtung aus § 41 Vergabeverordnung (VgV) bzw. § 12a Satz 1 Teil A Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU VOB/A), die Vergabeunterlagen unter einer elektronischen Adresse unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf bereitzustellen.
Das Fazit des Abschneidens unseres Landes bei der WM 2018 fällt bescheiden aus: Ausscheiden in der Vorrunde und vor, während und nach den Spielen viel Zwist, Schuldzuweisungen und schlechte Stimmung. Passt ganz gut in den Zeitgeist, der sich wohl am besten mit „Jeder gegen jeden!“ beschreiben lässt.
Die rechtliche Einordnung natürlicher Aromen führt in der Praxis immer wieder zu Diskussionen. Das ist unter anderem auf die schwierigen Begriffsbestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 zurück zu führen.
Mit Datum vom 29. Juli 2017 ist das Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregistergesetz – WRegG) in Kraft getreten.
Es entspricht der allgemeinen Wahrnehmung, dass wir in unruhigen Zeiten leben. Daran haben die außenpolitischen Umstände nicht wenig Anteil. Diese Umstände werden entweder von wenig vertrauenswürdigen Persönlichkeiten (z.B. Trump, Putin und Erdogan), von unüberschaubaren Krisen- bzw. Konfliktgebieten (z.B. Syrien, Nordkorea und Jemen) und von Irrungen und Wirrungen des Wahlvolkes (Brexit und – schon wieder oder auch immer noch – Trump) geprägt.
Wasser ist Leben, aber nicht zwingend Lebensmittel. Bestimmte Wässer wie natürliche Mineralwässer, Quell- oder Tafelwässer stuft das Gesetz ausdrücklich als Lebensmittel ein (vgl. §§ 8, 14 MTV). Anerkannte Heilwässer sind dagegen Arzneimittel (§ 2 Abs. 1 ArzneimittelG).
haben Sie es schon gemerkt? Die neue Unübersichtlichkeit erfasst immer weitere Lebensbereiche. Bei Handytarifen und Fahrkarten der Deutschen Bundesbahn haben wir uns ja daran gewöhnt. Von größerer Bedeutung ist die neue, wesentlich kompliziertere Koalitionsarithmetik im Deutschen Bundestag und der vielfältige und auseinanderdriftende Stimmenkanon innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (vom Brexit einmal völlig abgesehen). Derartige Phänomene erfassen leider auch immer weitere Teile der Gesetzgebung.
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 26.6.2017 die gesetzliche Regelung zur Liste der GmbH-Gesellschafter neugefasst und erweitert. § 40 Abs. 1 GmbHG steht nun noch stärker als bisher im Zeichen der Transparenz.
Der G20-Gipfel liegt hinter uns. Das politische Ergebnis ist mager, wenn auch weniger enttäuschend als befürchtet: Der Kollateralschaden in Hamburg ist jedoch erheblich: Eine Eskalation der Gewalt, die auch Pessimisten sich nicht hatten vorstellen können. Hier ist nicht der Ort, einen Polizeieinsatz zu bewerten.
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit scheinen zurzeit keine Konjunktur zu haben. Die Vorgänge in der Türkei beweisen, in welch erschreckend kurzer Zeit beides faktisch abgeschafft werden kann. In Ungarn und Polen werden Gewaltenteilung und Pressefreiheit immer weiter ausgehöhlt, ohne dass dem die EU wirksam Einhalt gebieten würde.
Die rechtliche Einordnung natürlicher Aromen führt in der Praxis immer wieder zu Diskussionen. Das ist unter anderem auf die schwierigen Begriffsbestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 zurück zu führen.
Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Bounty-Riegel zeigt Nachahmern Grenzen auf. Die Rechtsprechung zu „Me too“-Produkten befindet sich im Fluss.
Freiwillige Nährwertkennzeichnungen müssen den Vorgaben der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) entsprechen. Ein erstes Gerichtsurteil zeigt die Folgen für die Praxis auf.
13.07.2015 EU-Informations-VO: Erste obergerichtliche Entscheidung zur Nährwertkennzeichnung in Deutschland (OVG Niedersachen, Beschlüsse vom 13.07.2015, Az: 13 ME 80/15 und 81/15)…
Der Begriff „natürliches Mineralwasser, das aus ein und derselben Quelle stammt“, in Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2009/54/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Gewinnung von und den Handel mit natürlichen Mineralwässern ist dahin auszulegen, dass er ein aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnenes natürliches Mineralwasser bezeichnet, das seinen Ursprung in ein und demselben unterirdischen Quellvorkommen hat…
Die Angaben „LowCarb“ auf der Verpackung eines Proteinmüsli-Produkts und „mit wenig Kohlenhydraten“ in der Werbung für ein solches Produkt werden vom angesprochenen Verkehr dahin verstanden, dass lediglich ein geringer, nicht aber ein – gegenüber einem vergleichbaren Produkt – geringerer Kohlenhydratgehalt des Produkts versprochen wird.
Mit Urteilen vom 15. 10. 2014 ist das OVG Berlin-Brandenburg deutlich der Rechtsprechung des VG Potsdam zum Straßenreinigungs- und Winterdienstrecht und der dortigen Ansicht zu rechtlichen Grenzen der Übertragbarkeit von Reinigungspflichten auf Grundstückseigentümer im Land Brandenburg nach § 49 a BbgStrG entgegengetreten.
Das Verfahren für die europaweite Vergabe von Planungsleistungen oberhalb eines Schwellenwertes von zur Zeit netto € 207.000,00 ist im 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), in der Vergabeverordnung (VgV) und in der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) geregelt.
Food additives and food enzymes were not regarded as ingredients under the Labeling Directive 2000/13/EC if they were a carry-over substance or used as processing aids and were therefore not allowed to be included in the list of ingredients. With the new EU labeling law, that has been introduced by the Food Information Regulation (EU) No. 1169/2011, this rule has been changed.
Werden in einem Konzessionsvertrag nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 KAV unzulässige Nebenleistungen vereinbart, so folgt daraus keine Gesamtnichtigkeit des Vertrags gemäß § 134 BGB, wenn die unzulässigen Leistungen weder Kriterium für die Auswahl des Konzessionärs waren noch sich in anderer Weise auf die Auswahlentscheidung der Gemeinde ausgewirkt haben
Amtsträger in den Überwachungsbehörden im Umweltbereich sind einem strafrechtlichen Risiko ausgesetzt. Vor allem infolge von Überlastung oder Unterbesetzung oder auch wegen Priorisierung anderer Aufgaben können Fehler bei der Erteilung oder bei dem Umgang mit erteilten Genehmigungen und der Überwachung passieren. Nachfolgend werden die Strafbarkeitsrisiken für die mit der umweltrechtlichen Überwachung beauftragten Amtsträger, insbesondere im Hinblick auf Fallkonstellationen, die aufgrund von Überbelastung, Unterbesetzung oder Priorisierung auftreten, dargestellt.
Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der weitere Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Energie oder eines Industriebetriebs in Form einer Duldung möglich ist, nachdem die Genehmigung für den Betrieb der Anlage weggefallen ist.
Eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 liegt vor, wenn nach dem Verständnis des Durchschnittsverbrauchers, das auch durch Vorerwartungen und Kenntnissen geprägt wird, ein Zusammenhang zwischen dem Bestandteil eines Lebensmittels und dem Gesundheitszustand des Konsumenten suggeriert wird.
In der Werbung für Lebensmitteln ist »Clean Labeling« heute kaum mehr fortzudenken. Es ist eine seit Jahren gängige Werbemethode, die Vorzüge der eigenen Produkte insbesondere auf dem Etikett heraus- zustellen. Aber was ist Clean Labeling überhaupt?
Geltung der neuen Informationsregelungen zum 13.12.2014. Der 13.12.2014 rückt näher. Ab diesem Datum gelten die meisten Vorgaben der europäischen Lebensmittelinformationsverordnung 1169/2011 (sog. LMIV). Von der LMIV werden – anders als noch nach der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) – alle Lebensmittel erfasst, die für den Endverbraucher bestimmt sind.