5. November 2019
Der Nachweis von Ausschlussfristen im kirchlichen Arbeitsrecht und in AGB
Das Bundesarbeitsgericht hat am 30.10.2019 (AZ 6 AZR 465/18) eine für das kirchliche Arbeitsrecht außerordentlich folgenreiche Entscheidung getroffen. Sie betrifft aber auch andere Arbeitgeber, die wesentliche Arbeitsbedingungen weder in einem Arbeitsvertrag noch in einem Tarifvertrag oder einer Dienst-/Betriebsvereinbarung geregelt haben, sondern in einer Arbeitsordnung oder anderen einseitig gestellten Vertragsbedingungen, auf die der Arbeitsvertrag nur verweist.
Autor: Dr. Markus Pander
Rechtsgebiet/e: Arbeitsrecht
Autor: Dr. Markus Kelber
Rechtsgebiet/e: Arbeitsrecht