2. Juni 2019
Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist beschlossen – Welche Neuerungen ergeben sich für die Praxis?
Aufgrund des anhaltenden Fachkräftemangels in Deutschland beschloss das Bundeskabinett am 02.10.2018 ein Eckpunktepapier zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten. Das entsprechende Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes, das sog. Fachkräfteeinwanderungsgesetz (Drucksache 19/8285), wurde am 07.06.2019 vom Bundestag beschlossen. Dabei handelt es sich nicht um ein völlig neues Gesetz, vielmehr wird das bestehende Aufenthaltsgesetz umfassend geändert.
Was ändert sich durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz? Im Wesentlichen gibt es vier praxisrelevante Neuerungen, welche in Bezug auf die Zuwanderung zum Zwecke der Erwerbstätigkeit in Zukunft gelten.
Autorin: Claudia Gehricke
Rechtsgebiet/e: Aufenthaltsrecht
Autor: Dr. Rolf Zeißig
Rechtsgebiet/e: Aufenthaltsrecht