26.01.2016
Zum Verwechseln ähnlich: Die rechtliche Bewertung von ``Me-too``-Produkten ist in Bewegung geraten
Frankfurt. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Bounty-Riegel zeigt Nachahmern Grenzen auf. Die Rechtsprechung zu „Me too“-Produkten befindet sich im Fluss.
Autor/en: Dr. Stefanie Hartwig
Rechtsgebiet/e: Lebensmittelrecht
Quelle: LZ 8, 26. Februar 2016, S. 28