01.01.2015
Vergabe ohne Fragen? Zur Durchführung von VOF-Verfahren.
Das Verfahren für die europaweite Vergabe von Planungsleistungen oberhalb eines Schwellenwertes von zur Zeit netto € 207.000,00 ist im 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), in der Vergabeverordnung (VgV) und in der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) geregelt. Diese Reglementierung soll den Wettbewerb um öffentliche Aufträge für die Wettbewerber fair, transparent, gleichbehandelnd und nichtdiskriminierend gestalten. Die öffentlichen Auftraggeber sollen gleichzeitig den Vertragspartner finden, der die beste Leistung erwarten lässt, und zwar in fachlicher und in wirtschaftlicher Hinsicht. Ein Beitrag von Anja Teiwes, Rechtsanwältin bei Zenk Rechtsanwälte in Hamburg.
Autor/en: Anja Teiwes
Rechtsgebiet/e: Vergaberecht
Quelle: medAmbiente 1/2015, S. 10 f.