01.02.2014
Umstellung der Etiketten in Kürze - Neue Kennzeichnungsvorgaben für Lebensmittel
Geltung der neuen Informationsregelungen zum 13.12.2014. Der 13.12.2014 rückt näher. Ab diesem Datum gelten die meisten Vorgaben der europäischen Lebensmittelinformationsverordnung 1169/2011 (sog. LMIV). Von der LMIV werden – anders als noch nach der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) – alle Lebensmittel erfasst, die für den Endverbraucher bestimmt sind. Betroffen ist damit also auch lose Ware. Die LMIV gilt jedoch vor allem für vorverpackte Lebensmittel. Diese müssen den neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst und bis zum 13.12.2014 umgestellt sein. Zwar sieht Art. 54 LMIV eine unbegrenzte Aufbrauchfrist vor, jedoch gilt diese nur für Lebensmittel, die vor dem 13.12.2014 bereits in Verkehr gebracht oder zumindest gekennzeichnet wurden.
Autor/en: Dr. Carsten Oelrichs
Rechtsgebiet/e: Lebensmittelrecht
Quelle: GTM 2/2014, S. 48 ff.