Entscheidungsgründe des BAG Beschlusses vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21)

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19. Dezember 2022

Entscheidungsgründe des BAG-Beschlusses vom 13.09.2022 zur Zeiterfassungspflicht des Arbeitgebers

Nach der sog. Stechuhr-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 (C-55/18) war es nur noch eine Frage der Zeit, bis auch in Deutschland das Thema „Arbeitszeiterfassung“ höchstrichterlich beurteilt werden würde. Die Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kündigte es sodann im September dieses Jahres an:

Arbeitgeber:innen müssen die geleistete Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer:innen dokumentieren.

In unserer Oktober-Ausgabe von ZENK | Schlaglicht berichtete unser Partner Dr. Markus Kelber bereits ausführlich zu den Auswirkungen des BAG Beschlusses für die Praxis.

Vor einigen Tagen wurden nun auch die Entscheidungsgründe des BAG Beschlusses vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) veröffentlicht. In Ergänzung zu unserem Beitrag im Oktober stellen wir in diesem  Schlaglicht die wesentlichen Ergebnisse der Entscheidungsgründe vor.

 

ZENK | Schlaglicht Arbeitsrecht Dezember 2022
„Zu den Entscheidungsgründen des BAG-Beschlusses vom 13.09.2022 zur Zeiterfassungspflicht des Arbeitgebers“