Emissionen & Immissionen
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Der Bau und Betrieb von Kraftwerken, Industrieanlagen und sonstigen gewerblichen Anlagen wird maßgeblich durch das Immissionsschutzrecht bestimmt, das mit seinen detaillierten Vorgaben auf europäischer und nationaler Ebene Planer und Betreiber vor ständig veränderte Anforderungen stellt.
Wir unterstützen Vorhabenträger und Anlagenbetreiber bei der Vorbereitung und Durchführung von Genehmigungsverfahren. Unser Ziel ist es, rechtssichere Genehmigungen zeitnah zu erlangen.
Erfahrungsgemäß ist eine möglichst frühzeitige Identifizierung aller einschlägigen rechtlichen Parameter eine unverzichtbare Voraussetzung für eine wirksame Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und die Abwehr unverhältnismäßiger Forderungen der Immissionsschutzbehörden. Durch die Darlegung eines sorgfältig begründeten und belegten rechtlichen Standpunktes lassen sich Meinungsunterschiede mit Behörden häufig bereits im Vorfeld ausräumen. Nur als ultima ratio gehen wir den Weg der gerichtlichen Auseinandersetzung, dann aber mit aller Konsequenz.
Bei vorhandenen Anlagen stehen die fortlaufende Beratung über geänderte rechtliche Anforderungen und die Möglichkeiten einer Verlängerung der Betriebsdauer im Vordergrund. Nur als ultima ratio – etwa bei Untersagungs – oder Stilllegungsanordnungen – gehen wir den Weg der gerichtlichen Auseinandersetzung, dann aber mit aller Konsequenz.
Bei Bedarf stehen uns im Rahmen unserer Beratung kompetente Sachverständige und Genehmigungsplaner zur Seite.