ZENK TALK

Unter ZENK TALK laden wir unsere Mandanten und Partner regelmäßig zu Fachvorträgen, bei denen ein aktuelles Thema beleuchtet und anschließend diskutiert wird. Der Abend wird durch ein Get Together bei Wein und Fingerfood abgerundet.

ZENK TALK | Arbeitsrecht in 2024

Wir laden Sie in unsere Büroräume in der Reinhardtstraße 29, 10117 Berlin ein. Bitte melden Sie sich unter dem gewünschten Datum per E-Mail unter zenk.talk@zenk.com an. Unter dieser Adresse erreichen Sie uns ebenfalls bei Fragen zu den Veranstaltungen.

Termine

Donnerstag,
17. Oktober 2024, 16.00 Uhr 

Elternzeit, Isabell Neumann, LL.M. (Oxford)

Ein Dauerbrenner schlechthin ist das Thema Elternzeit. Kaum ein Thema wirft für Arbeitgeber in der Praxis so häufig Fragen auf: Wer hat Anspruch auf Elternzeit und welche Arten von Elternzeit gibt es? Welche konkreten Ansprüche haben Arbeitnehmer im Einzelnen und wann können Arbeitgeber mitentscheiden oder sogar ablehnen? Wie gestaltet sich das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit? Welchen Einfluss haben die jüngsten Änderungen beim Elterngeld? Dieser und weiteren Fragen nehmen wir uns an.

Update zur aktuellen Rechtsprechung, Dr. Rolf Zeißig

  • Zu Beginn ein „Evergreen“: LAG Rheinland-Pfalz vom 28.07.2023
    Arbeitszeitbetrug und ehrverletzende Äußerungen über den Geschäftsführer als fristlose Kündigungsgründe
  • Wer hätte das gedacht? BAG 25.04.2024 – 8 AZR 140/23:
    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erreichens der Altersgrenze – altersbedingte Verweigerung der Wiedereinstellung keine Altersdiskriminierung
  • Immer noch brandaktuell: LAG Baden-Württemberg 03.05.2024 – 9 Sa 4/24:
    Annahmeverzug – böswilliges Unterlassen
  • Manche Fehler passieren immer wieder: LAG Nürnberg 24.04.2024 – 2 Sa 293/23:
    Schadensersatz bei verspätet erfolgter Zielvorgabe 
  • Und am Ende noch ein „Evergreen“: LAG Mecklenburg-Vorpommern 07.05.2024 – 5 Sa 56/23:
    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen 

Donnerstag, 20. Juni 2024, 16.00 Uhr 

Schwerpunkt Führungskräfte

Variable Vergütung nach Zielen rechtssicher gestalten, Dr. Markus Kelber

Bonusvergütung nach Zielvereinbarung ist das häufigste Modell der variablen Vergütung. Es klingt verlockend nach win-win. Aber Vorsicht: Die Umsetzung muss administrativ händelbar sein, das Verfahren muss klar und überschaubar geregelt sein und übliche Konfliktfälle sind dringend zu klären. Andernfalls wird die Idee zur lose-lose Situation, aus der beabsichtigten Motivation Demotivation.  Partizipieren Sie an unseren jahrelangen Prozesserfahrungen zu diesem Thema.

Workation/Sabbatical, Galina Paschkow

In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach Sabbatical- und Workation-Vereinbarungen unter den Arbeitnehmern enorm gestiegen. Arbeitgeber fragen sich seitdem, wie eine rechtssichere Ausgestaltung solcher Vereinbarungen auszusehen hat und ob dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Sabbatical bzw. Workation zusteht.Bei diesem Thema gibt es Einiges zu beachten. Dabei geht es unter anderem um die Differenzierung von Sabbatical und Workation, die vertraglichen Ausgestaltungsmöglichkeiten und die Durchführung der Vereinbarungen.

Update zur aktuellen Rechtsprechung, Dr. Markus Pander

  • Beweiswert ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
    (BAG vom 28.06.2023 – 5 AZR 335/22, vom 13.12.2023 – 5 AZR 137/23 u.a.)
  • Variable Vergütung und Gleichbehandlungsgrundsatz, Bonusprogramm für Führungskräfte
    (BAG vom 26.04.2023 – 10 AZR 137/22)

Donnerstag, 18. April 2024, 18.00 Uhr 

Schwerpunkt: Neues zum Abschluss von Aufhebungsvereinbarungen, Dr. Rolf Zeißig 

Der Abschluss von Aufhebungsvereinbarungen gehört zu den absoluten Evergreens im Arbeitsrecht. Aber auch bei diesem Evergreen sind aktuelle Entwicklungen zu beachten, die vorgestellt werden sollen.

Dabei geht es u. a. um: aktuelle Rechtsprechung zu einzelnen Klauseln, das Gebot des fairen Verhandelns, Neues zur Anfechtung von Aufhebungsvereinbarungen und PIP (Performance Improvement Plan) als zulässige und hilfreiche Vorbereitung für eine Aufhebungsvereinbarung. Zudem soll der verhandlungstaktische Rahmen von Aufhebungsvereinbarungen beleuchtet werden.

Zur Diskussion: Freistellung in der Kündigungsfrist und Annahmeverzug, Dr. Rolf Zeißig und Dr. Markus Kelber

Dies ist ein aktuelles Streitthema: darf der Arbeitgeber Arbeitnehmer in der Kündigungsfrist freistellen, ihnen dann alternative Jobangebote unterbreiten bzw. vermitteln und ihre Reaktion darauf bei der Frage des Annahmeverzuges (Stichwort „böswilliges Unterlassen“) berücksichtigen. Dieses Thema wird von Herrn Dr. Kelber und Herrn Dr. Zeißig mit den kontroversen Positionen in Form eines Streitgespräches dargestellt und soll dann offen diskutiert werden.
Update: Aktuelle Rechtsprechung
Massenentlassung, Rechtsfolgen von Fehlern im Anzeigeverfahren, Änderung der Rechtsprechung?

BAG, Beschl. v. 01.02.2024 – 2 AS 22/23 (A) –

Kostenbeteiligung des Flugschülers, Pilotenausbildung, Risiko einer wertlosen Teilschulung, unangemessene Benachteiligung
BAG, Urt. v. 05.09.2023 – 9 AZR 350/22 –

Vergütungs- und Schadensersatzansprüche, fehlender schriftlicher Arbeitsvertrag gemäß § 2 NachwG, Schadenshöhe
LAG Köln, Urt. v. 04.04.2023 – 4 Sa 297/22 –

Verdachtskündigung, Anhörung des Arbeitnehmers
Thüringer LAG, Urt. v. 22.03.2023 – 4 Sa 272/21 –

Kontakt

Bei Fragen zu den Veranstaltungen erreichen Sie uns unter zenk.talk@zenk.com.