AKTUELLES

An dieser Stelle teilen wir mit Ihnen verschiedene Neuigkeiten – sowohl Aktuelles zu Gerichtsurteilen als auch das Neueste aus unserer Kanzlei.

Neue Ausführungsvorschriften zu den Genehmigungskriterien für bauliche Anlagen in sozialen Erhaltungsgebieten in Berlin mit Wirkung zum 01.12.2024 erlassen – Eine hilfreiche Vereinheitlichung und Vereinfachung
1024 682 ZENK Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Nachdem bisher in den einzelnen Berliner Bezirken jeweils eigene Genehmigungskriterien für die Prüfung und Zulässigkeit von Maßnahmen an baulichen Anlagen in sozialen Erhaltungsgebieten nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB galten, hat nunmehr die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Ausführungsvorschriften mit Wirkung zum 01.12.2024 erlassen. Diese beinhalten Genehmigungskriterien als Vorgaben für die Bezirke für deren erhaltungsrechtliche Prüfung von Anträgen auf Rückbau, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen in den sozialen Erhaltungsgebieten. Diese neuen Ausführungsvorschriften bedeuten eine Vereinfachung und dienen vor allem der Vereinheitlichung.

Autorin: Claudia Gehricke

Berliner Senat ändert Festlegung zur zulässigen Miethöhe für Ersatzwohnraum in der Zweckentfremdungsverbotsverordnung und reagiert damit auf die jüngste Rechtsprechung – eine Verbesserung?
1024 683 ZENK Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Berliner Senat ändert Festlegung zur maximal zulässigen Miethöhe für Ersatzwohnraum in der Zweckentfremdungsverbotsverordnung und reagiert damit auf die jüngste Rechtsprechung – eine Verbesserung? Nachdem das VG Berlin und das OVG Berlin-Brandenburg die bisherige Mietobergrenze von zuletzt 9,17 € netto kalt pro Quadratmeter als unvereinbar mit höherrangigem Recht eingestuft hatten, hat der Senat § 3 Abs. 4 ZwVbVO geändert und den konkreten Betrag für die maximal zulässige Nettokaltmiete gestrichen. Ob damit aber den Vorgaben der Rechtsprechung genügt wird, bleibt zweifelhaft.

Autorin: Claudia Gehricke

ZENK berät fischerAppelt bei Akquisition von Apollo18 und Apollo GG
1024 576 ZENK Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

ZENK hat die fischerAppelt AG beim Erwerb der Mehrheiten der auf Sportmarketing spezialisierten Agentur Apollo18 und der dazugehörigen auf Gaming- und Esports spezialisierten Agentur Apollo GG beraten.

Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts
1024 682 ZENK Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz tritt am 27.06.2024 in Kraft und bringt in Bezug auf Einbürgerungen nicht nur für Ausländer, sondern auch für Deutsche Erleichterungen mit sich: Es ermöglicht neben der Mehrstaatigkeit, eine beschleunigte Einbürgerung von Ausländern nach fünf oder bereits nach drei Jahren. Zudem verlieren deutsche Staatsbürger nicht mehr automatisch ihre Staatsangehörigkeit, wenn sie in einem anderen Land eingebürgert werden, sodass das Erfordernis von Beibehaltungsgenehmigungen entfällt.

Autorin: Claudia Gehricke

VERÖFFENTLICHUNGEN & VERANSTALTUNGEN

Wir informieren unsere Mandanten regelmäßig durch unterschiedliche Publikations- und Veranstaltungsformate – in der Häufigkeit und in dem Umfang, wie sie es wünschen. Interessieren Sie sich für bestimmte Themen? Wenn Sie weiterhin auf dem Laufenden bleiben wollen, melden Sie sich einfach für die unterschiedlichen Formate an. Und schon verpassen Sie nichts mehr.

Online-Seminare

Seit September 2020 bieten wir Ihnen ein Programm mit Online-Seminaren zu aktuellen lebensmittelrechtlichen Themen.

Wir veröffentlichen regelmäßig in Fachpublikationen der verschiedenen Rechtsgebiete. Unser Schlaglicht beleuchtet aktuelle Urteile und in unseren ZENK News erfahren Sie alles Neue und Wichtige im Rechtsgebiet Ihrer Wahl.

ZENK Talk. Seminare & Fortbildungen.

Wir referieren und diskutieren auf zahlreichen internen und externen Veranstaltungen zu aktuellen und praxisrelevanten Rechtsthemen. Wir bieten Seminare und Fortbildungen in unterschiedlichen Formaten sowohl in unseren Kanzleiräumen als auch bei Mandaten vor Ort.

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – neue „Erstbescheinigung“

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung (vom 11.12.2019 – 5 AZR 505/18) die Entgeltfortzahlung bei neuer „Erstbescheinigung“ präzisiert.
Die Klägerin im entschiedenen Fall war seit 07.02.2017 wegen eines psychischen Leidens arbeitsunfähig. Wegen dieser Erkrankung leistete der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung bis 20.03.2017. Sodann bezog die Klägerin Krankengeld aufgrund verschiedener Folgebescheinigungen der Hausärzte bis 18.05.2017.

Am 19.05.2017 unterzog sich die Klägerin einer geplanten gynäkologischen Operation, weshalb die behandelnde Frauenärztin durch „Erstbescheinigung“ eine Arbeitsunfähigkeit ab dem 19.05.2017 feststellte, die bis Ende Juni dauerte. Im Juli begann die Klägerin eine Psychotherapie.

Die Klägerin erhielt in der Zeit vom 19.05.2017 bis zum 30.06.2017 keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber und verlangte diese mit der Klage. Das Arbeitsgericht verurteilte den Arbeitgeber antragsgemäß zur weiteren Entgeltfortzahlung. Das Landesarbeitsgericht wies die Klage – nach Vernehmung der Ärzte als Zeugen – ab. Die Revision der Klägerin hatte keinen Erfolg.

Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig und schließt sich in engem zeitlichen Zusammenhang eine durch neue „Erstbescheinigung“ attestierte weitere Arbeitsunfähigkeit an, muss der Arbeitnehmer darlegen und beweisen, dass die vorangegangene Arbeitsunfähigkeit bei Eintritt der weiteren Arbeitsunfähigkeit geendet hatte. Dieser Beweis war der Klägerin nicht gelungen, da die psychische Erkrankung fortbestand.

Markus Pander

Arbeitsrecht
Entgeltfortzahlung
Krankheitsfall
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
BAG

AUSZEICHNUNGEN

ZENK Rechtsanwälte werden seit Jahren in verschiedenen, namhaften Rankings in den verschiedenen Rechtsgebieten als führende Berater im deutschen Rechtsmarkt gelistet und ausgezeichnet. Diese Rankings beruhen auf Umfragen verschiedener Medien unter anwaltlichen Kollegen (peer-to-peer-reviews) und anderen Marktteilnehmern wie Mandanten.

Handelsblatt 2021 und Best Lawyers 2022 Rankings „Die besten Anwälte und Kanzleien Deutschlands 2021/2022“ - 22 ZENK Köpfe empfohlen - Dr. Carsten Oelrichs „Anwalt des Jahres” im Werberecht

Exklusiv für das Handelsblatt ermittelt der US-Verlag Best Lawyers jährlich auf Basis einer umfangreichen Peer-to-Peer-Umfrage die führenden Berater im deutschen Rechtsmarkt. Dabei werden die Anwälte und Anwältinnen von Kollegen und Marktteilnehmern vorgeschlagen und anschließend im Rahmen einer anonymen Umfrage bewertet. Das Ranking wird zusätzlich exklusiv im Handelsblatt unter dem Titel „Deutschlands beste Anwälte“ veröffentlicht.

ZENK freut sich, bekannt zu geben, dass 22 Köpfe als „Deutschlands beste Anwälte 2021“ empfohlen worden sind. ZENK Partner Dr. Carsten Oelrichs wird zudem als „Anwalt des Jahres“ im Werberecht in der Metropolregion Hamburg ausgezeichnet.

Im Immobilienwirtschaftsrecht wurden Alexander Baden, Dr. Oliver Nowoczyn, Aldo Trentinaglia, Dr. Henrik Nacke, Victoria-Luise Vollstedt, LL. M. und erstmalig Birgitta Weihrich ausgezeichnet.

Im Baurecht wurde Alexander Baden im elften Jahr in Folge ausgezeichnet, ebenso wurden wieder Dr. Peer Feldhahn, Anja Teiwes, Florian Werner und Bastian Voll ausgezeichnet.

Im Öffentlichen Wirtschaftsrecht wurde Dr. Kostja von Keitz ausgezeichnet. Im Umweltrecht wurden Dr. Wolfgang Hopp und Dr. Ralf Hüting und erstmalig Dr. Kostja von Keitz ausgezeichnet.

Im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz wurde wiederholt Dr. Christian Freudenberg sowie erstmalig Dr. Stefanie Hartwig und Dr. Lisa Feuerhake ausgezeichnet.

Bei Fusionen und Übernahmen (M&A) wurde Jan Dietze, im Gesellschaftsrecht Dr. Bastian Schmidt-Vollmer, LL. M. ausgezeichnet.

Dr. Carsten Oelrichs wurde das elfte Jahr in Folge im Werberecht sowie für das Lebensmittelrecht (Gesundheitswesen) ausgezeichnet. Sonja Schulz, LL. M. wurde erstmalig für das Werberecht ausgezeichnet.

Im Arbeitsrecht wurden erstmalig Dr. Markus Kelber und Dr. Rolf Zeißig ausgezeichnet.

FOCUS: TOP Wirtschaftskanzlei Baurecht 2020-2015

Ebenfalls im sechsten Jahr in Folge wurde das Baurechtsdezernat von ZENK Rechtsanwälte von der FOCUS Redaktion für die Spezialausgabe „Deutschlands Top-Anwälte 2020“ als empfehlenswerte Wirtschaftskanzlei aufgeführt. Die Liste bietet eine Aufgliederung nach 24 Fachbereichen. Die deutschlandweite Auswertung basiert auf Empfehlungen von Kollegen und der Befragung von Rechtsabteilungen in Unternehmen.

JUVE Handbuch 2020/2021

Das JUVE „Handbuch Wirtschaftskanzleien“ ist das Referenzwerk des deutschen Anwaltsmarkts. Die Publikation beruht auf umfangreichen Recherchen einer unabhängigen Redaktion bei Kanzleien, Unternehmensverantwortlichen, Behördenvertretern und Mitarbeitern aus Justiz und Wissenschaft. Seit Jahren wird ZENK im JUVE Ranking genannt und werden ZENK Rechtsanwälte empfohlen.

Im Handbuch 2020/2021 werden besonders erwähnt: Dr. Carsten Oelrichs („absolut kundiger Lebensmittelrechtler“, Wettbewerber), Dr. Ralf Hüting („sehr erfahrener Umweltrechtler, hat den Blick für das Wesentliche“, Mandant), Dr. Wolfgang Hopp („hohe Qualität u. erstklassige Betreuung in fachplanungsrechtl. Prozessen“, Mandant über beide), Dr. Henrik Nacke („sehr gute Beratung in Immobilienprojekten“, Mandant), Alexander Baden („sehr engagierter Architektenrechtler“, Wettbewerber), Jan Dietze (Gesellschaftsrecht), Dr. Bastian Schmidt-Vollmer, Dr. Stefanie Hartwig („eine echte Expertin im Lebensmittelrecht, weiß genau, was sie tut“, Mandant; „blickt über den Horizont“, Wettbewerber), Sonja Schulz („tiefe Kenntnis der Lebensmittelbranche“, Wettbewerber)

Legal 500 Deutschland 2021

Legal 500 (Deutschland) bietet einen Überblick über rund 400 Wirtschaftsrechtskanzleien und und 2,700 Anwälte durch eine detaillierte qualitative Überprüfung der Kanzleien und Anwälte in 23 Praxisbereichen und 90 Rankings, die als Referenz von Berufsträgern und Mandanten herangezogen werden.

Auch im Ranking 2021 ist ZENK wieder gelistet.

Alsbreit aufgestellt‚, ‚gut vernetztundin der Championsleague spielendwird die Praxis Lebensmittel- und Konsumgüterecht um Dr. Stefanie Hartwig, Dr. Carsten Oelrichs und Sonja Schulz mit einem Tier 1 Platz anerkannt. Dr. Stefanie Hartwig wurde als führender Name ausgezeichnet. 

Unsere Mandanten sagen dazu:
Die Kompetenz im Lebensmittelrecht ist in Deutschland absolut State-of-the-Art und in anderen Einheiten kaum vergleichbar.
Hochmaß an Kompetenz. Sehr engagiert und immer “to-the-point”. Schnell und zuverlässig.
Ganz klar die Nase vorne; anspruchsvolle Mandate; wichtiger Player.

Als mittelständische Wirtschaftkanzlei für die Metropolregion Hamburg als auch für die Metropolregion Brandenburg/Berlin ist ZENK mit besonderer Erwähnung von Dr. Bastian Schmidt-Vollmer und Dr. Michael Hackert in Hamburg sowie Dr. Martin Düwel, Dr. Kostja von Keitz , Aldo Trentinaglia und Stefan Meusel in Berlin gelistet.