15. April 2020
Corona-Update IX: Geschäftsabschlüsse für das Investmentvermögen im Home-Office
Aufsichtliche und regulatorische Maßnahmen als Reaktion auf Covid-19
Die Corona-Pandemie schreckt vor nichts und niemandem zurück, so dass inzwischen auch der Kapitalmarkt davon betroffen ist. Für Fondsgesellschaften, ihre Fondsmanager und Kapitalverwaltungsgesellschaften bedeutet das, dass sie zunehmend mit neuartigen, aufsichtsrechtlichen Problemen konfrontiert werden.
So haben beispielsweise einige Kapitalverwaltungsgesellschaften ihre Büros entgegen der ansonsten üblichen Geschäftsabläufe in Home-Offices verlagert. Deren interne Vorgaben sehen teilweise allerdings vor, dass das Fondsmanagement für das Investmentvermögen keine Geschäfte außerhalb der Geschäftsräume tätigen darf. Corona oder andere Pandemien mit entsprechenden Ausnahmezuständen hatten dabei aber wohl nur die wenigsten Kapitalverwaltungsgesellschaften im Blick. Interne Vorgaben dieser Art können den aktuellen Lebensumständen aber kaum mehr standhalten und können im schlimmsten Fall dazu führen, dass eine Kapitalverwaltungsgesellschaft, die ihr Büro ins Home-Office verlagert hat, keine Geschäftsabschlüsse mehr für das Investmentvermögen tätigen dürfte.
In den einschlägigen Regelungen zum Risikomanagement von Kapitalverwaltungsgesellschaften ist ein Geschäftsabschluss durch das Fondsmanagement für das Investmentvermögen außerhalb der Geschäftsräume grundsätzlich schon verankert, dort allerdings mit diversen Einschränkungen verbunden. Derartige Geschäftsabschlüsse müssen mithin mit den Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kapitalverwaltungsgesellschaften („KAMaRisk“) vereinbar sein.
Damit stellt sich für viele Kapitalverwaltungsgesellschaften die Frage, ob und inwieweit das Fondsmanagement bei Geschäftsabschlüssen für das Investmentvermögen außerhalb der Geschäftsräume – insbesondere im Home-Office – gegen Regelungen zum Risikomanagement von Kapitalverwaltungsgesellschaften verstoßen würde.
Autorin: Janine Schöne