09. April 2020
Corona-Update VII: Kommunale Kindertagesstätten: Kein Anspruch auf Kinderbetreuung in einer Notfall-Kita für Beschäftigte aus nicht systemrelevanten Berufsgruppen
Ob Drogeriewaren, Feuerzeuge, Batterien, Reinigungsmittel oder Feuerwerkskörper: Im Non-food Bereich gehört zu den regelmäßig transportierten Waren und Gütern im größeren Umfang auch Gefahrgut.
Das Gefahrgutbeförderungsrecht kennt daher Pflichten für alle an der Beförderung beteiligten Personen – ob Absender, Verlader, Entlader oder Empfänger. Zur Compliance im Bereich eines oft unterschätzten Rechtsgebietes im Bereich des Handels hat sich Dr. Martin Düwel, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, in der aktuellen recht – die Zeitschrift für europäisches Lebensmittelrecht – geäußert.
Autor: Dr. Martin Düwel