1. Juni 2019
Die Straßenbaubeiträge in Brandenburg sind abgeschafft! Gilt die Beitragserhebungspflicht noch?
Am 13.06.2019 beschloss der Landtag Brandenburg, die Straßenbaubeiträge rückwirkend zum 01.01.2019 abzuschaffen. Damit werden vor allem die Grundstückseigentümer entlastet. Ob hiermit künftig auch eine Entlastung der Gemeinden einhergeht, indem der Aufwand für die Berechnung und Bescheidung der Straßenbaubeiträge wegfällt, wird sich noch zeigen. Jedenfalls darf sich nicht zu früh gefreut werden, da die Beitragserhebungspflicht weiterhin für alle straßenbaulichen Maßnahmen gilt, für die die sachliche Beitragspflicht bis zum 31.12.2018 entstanden ist. Ist die VOBAbnahme für eine Baumaßnahme demnach noch im Jahr 2018 erfolgt, muss der Straßenbaubeitrag von den Gemeinden im Land Brandenburg auch erhoben werden. Hierauf dürfen die Kommunen ebenso wenig verzichten, wie auf die Erhebung von Erschließungsbeiträgen, denn diese sind nicht abgeschafft worden!
Was sich ändert und welche Regelungen nunmehr gelten, wird nachfolgend in einem systematischen Überblick erläutert.
Autorin: Claudia Gehricke
Rechtsgebiet/e: Kommunalabgabenrecht
Autor: Dr. Martin Düwel
Rechtsgebiet/e: Kommunalabgabenrecht