01.02.2017
Eine never ending Story: die Abgrenzung von Zusatzstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen
Die rechtliche Einordnung natürlicher Aromen führt in der Praxis immer wieder zu Diskussionen. Das ist unter anderem auf die schwierigen Begriffsbestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 zurück zu führen. Die Autorin betrachtet diese Begriffsbestimmungen nicht nur nach ihrem Wortlaut, ihrer Systematik und dem Sinn und Zweck, sondern bedient sich für ihre Auslegung auch der Historie des Begriffs, die nicht erstmit der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 begonnen hat.
Autor/en: Sonja Schulz, LL.M.
Rechtsgebiet/e: Lebensmittelrecht
Quelle: ZLR 1/2017, S. 1ff.