Grunderwerbsteuer: Verschärfung der Regelungen für Share Deals verzögert sich

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13.01.2020

Grunderwerbsteuer: Verschärfung der Regelungen für Share Deals verzögert sich

Die Bundesregierung hat bereits im Juli 2019 einen seit langem diskutierten Gesetzentwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes zur Eindämmung von Steuergestaltungen mittels Share Deals beschlossen. Ursprünglich war vorgesehen, dass der Gesetzentwurf zum 1. Januar 2020 in Kraft treten sollte. Die Koalitionsfraktionen haben die Reform allerdings auf das erste Halbjahr 2020 wegen weiterer Prüfung verschoben.

Bislang war es Großinvestoren bei Grundstücksverkäufen möglich, die Grunderwerbsteuer durch sog. Share Deals zu vermeiden. Diesen Gestaltungsspielraum versucht der Gesetzgeber mittels einer Verschärfung der Besteuerung von Share Deals in der Grunderwerbsteuer einzuschränken. Hierzu sieht der Gesetzentwurf insbesondere folgende Änderungen vor:

• Die Absenkung der Beteiligungsgrenze von 95 % auf 90 %
• Die Ausweitung der Spezialvorschrift für Gesellschafterwechsel bei grundstücksbesitzenden Personengesellschaften auf grundstücksbesitzende Kapitalgesellschaften
• Die Verlängerung der bisherigen Haltefristen von fünf auf zehn bzw. fünfzehn Jahre

Das Ergebnis der weiteren Prüfung des Gesetzentwurfs bleibt abzuwarten.

Autor/en: Katharina Müllem

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