19. Dezember 2022
Entscheidungsgründe des BAG-Beschlusses vom 13.09.2022 zur Zeiterfassungspflicht des Arbeitgebers
Autorin: Sophia von Verschuer
Nach der sog. Stechuhr-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 (C-55/18) war es nur noch eine Frage der Zeit, bis auch in Deutschland das Thema „Arbeitszeiterfassung“ höchstrichterlich beurteilt werden würde. Die Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kündigte es sodann im September dieses Jahres an:
Arbeitgeber:innen müssen die geleistete Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer:innen dokumentieren.
In unserer Oktober-Ausgabe von ZENK | Schlaglicht berichtete unser Partner Dr. Markus Kelber bereits ausführlich zu den Auswirkungen des BAG Beschlusses für die Praxis.
Vor einigen Tagen wurden nun auch die Entscheidungsgründe des BAG Beschlusses vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) veröffentlicht. In Ergänzung zu unserem Beitrag im Oktober stellen wir in diesem Schlaglicht die wesentlichen Ergebnisse der Entscheidungsgründe vor.