Gründung kirchlicher Zweckverbände – gemeinsam stärker!

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28.01.2025

Zusammenarbeit von Kirchengemeinden in kirchlichen Zweckverbänden

In einer Gesellschaft mit Rechtsanspruch auf Betreuung von Kindern ab dem 1. Lebensjahr bei gleichzeitig alternder Bevölkerung wachsen die sozialen Aufgaben. Den Kirchen kommt in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle zu. Sie betreiben traditionell Kitas, Horte, Schulen sowie Alten- und Pflegeheime. Häufig ist der Träger der damit verbundenen Aufgaben die einzelne Kirchengemeinde.

Zunehmend sind Kirchengemeinden jedoch mit den wachsenden Anforderungen bei Organisation, Finanzierung, Personal sowie Qualitätsmanagement überfordert. Die Notwendigkeit effizienter Trägermodelle bei gleichzeitiger Gewährleistung der inhaltlichen Mitbestimmung hinsichtlich der künftigen Aufgabenerfüllung ist offenkundig.

Kirchliche Zweckverbände erfüllen diese beiden Anforderungen. Die für ihre Errichtung notwendige kirchengesetzliche Grundlagen existieren entweder bereits oder können von den Kirchen nach den staatskirchrechtlichen Rahmenbedingungen selbst geschaffen werden. In der neuen Satzung für einen Zweckverband sind die einzelnen Kirchengemeinden als zentrales Beschlussorgan der Verbandsvertretung/Verbandsversammlung vorzusehen. Im Gründungsverfahren des Verbands werden die jeweiligen Einrichtungen der Kirchengemeinden auf den Verband übertragen. Dabei müssen die Nutzung und Unterhaltung von Immobilien, Beendigung und Fortsetzung bestehender Vertragsverhältnisse, die Überleitung des Personals auf den Verband nach § 613a BGB, Mitbestimmungsrechte der Mitarbeitervertretungen und Finanzfragen geklärt werden. Dies erfolgt bestenfalls in einem Übertragungs- oder Einbringungsvertrag auf Basis eines einheitlichen Musters, den der Verband mit dem jeweiligen Mitglied abschließt.

Im Team haben wir in den letzten Jahren die Gründung kirchlicher Zweckverbände mehrfach begleitet. Die Prüfung der kirchengesetzlichen Rahmenbedingungen, die Gestaltung der Verbandssatzung und des Übertragungsvertrages sowie die Beratung im Gründungsprozess auch beim Aufbau neuer Verwaltungsstrukturen sind uns bestens vertraut. Das Zusammenspiel aus Arbeits-, Immobilien- und öffentlich-rechtlicher Kompetenz hat sich bewährt. Ein Referenzprojekt finden Sie hier. Unser Team steht gern für einen Austausch zur Verfügung.