20. März 2020
Höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Anforderungen an den inhaltlichen Zusammenhang zwischen einer allgemein- und einer spezifischen gesundheitsbezogenen Angabe
Neben den zahlreichen Entscheidungen der Zivilgerichte in Sachen Health-Claims Verordnung (VO (EG) 1924/2006, im Folgenden „HCVO“)) erhielt nun das Bundesverwaltungsgericht die Gelegenheit, über grundlegende Fragen der Anwendung dieser Verordnung zu entscheiden (BVerwG, Beschluss vom 24.05.2019 – 3 B 53.18, LMuR 2019, 290).
Im Besonderen ging es um die Frage des inhaltlichen Zusammenhangs zwischen einem Markennamen, der als gesundheitsbezogene Angabe aufgefasst werden kann, und den Anforderungen an die beigefügte gesundheitsbezogene Angabe nach Art. 1 Abs. 3 HCVO.
Autorin: Dr. Lisa Feuerhake
Rechtsgebiet/e: Lebensmittelrecht
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