Prof. Dr. Stefanie Hartwig

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Profil

Prof. Dr. Stefanie Hartwig, geboren 1974 in Göttingen, studierte von 1994 bis 1998 Jura in Kiel und Liège und absolvierte dann ein Aufbaustudium im Wirtschaftsrecht in Hamburg.

Nach dem Studium war sie Referendarin in Hamburg und New York und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Hamburg. 2002 schloss sie ihre Promotion ab. Seit 2003 ist Frau Hartwig als Rechtsanwältin tätig. Zunächst arbeitete sie in einer internationalen Großkanzlei und wechselte später zu ZENK. Seit 2007 ist sie außerdem Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz und seit 2008 Partnerin bei ZENK.

Sie berät schwerpunktmäßig Unternehmen der Konsumgüterbranche sowohl zu produktrechtlichen Fragen als auch im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere im Wettbewerbs- und Markenrecht. Außerdem berät sie Unternehmen umfassend im Bereich Krisenmanagement und Compliance sowie in Haftungs- und Regressfragen.

Stefanie Hartwig gilt seit vielen Jahren als eine der führenden Rechtsanwältinnen Deutschlands im Lebensmittelrecht. Sie ist u.a. Mitglied des Rechtsausschusses des Spitzenverbandes der deutschen Lebensmittelwirtschaft (Lebensmittelverband Deutschland e. V.) und des Fachausschusses Arzneimittel- und Lebensmittelrecht der GRUR. Außerdem ist sie Mitglied des Vorstandes und des wissenschaftlichen Beirates der Forschungsstelle Lebensmittelrecht der Universität Marburg und Mitglied des Prüfausschusses für den Fachanwaltstitel „Gewerblicher Rechtsschutz“ bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer.

Frau Hartwig ist schließlich auch Lehrbeauftragte für Lebensmittelrecht und Honorarprofessorin an der Universität zu Lübeck.

Sie ist eine viel gebuchte Referentin auf Veranstaltungen und Herausgeberin bzw. Mitautorin von verschiedenen Fachbüchern, z. B. Werbung für Lebensmittel“ und „Praxishandbuch Lebensmittelkennzeichnung“.