Aufenthaltsrecht und Fachkräfteeinwanderung
Teil des in Deutschland geltenden Ausländerrechts, das ein Sonderrecht für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit bildet, ist das Aufenthaltsrecht. Es sind die maßgeblichen Regelungen für Drittstaatsangehörige für die Einreise, den Aufenthalt und die Möglichkeit, in Deutschland zu arbeiten. Drittstaatsangehörige sind Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der EU, des EWR oder der Schweiz besitzen.
In allen Verfahrensstadien beraten wir neben Drittstaatsangehörigen vor allem Unternehmen und Arbeitgeber umfassend und qualifiziert zu sämtlichen aufenthaltsrechtlichen Fragen ihre (potentiellen) Arbeitnehmer betreffend und stehen auch Ihnen bei allen Schritten unterstützend zur Seite, wie z. B.:
- von der Vorabprüfung durch Arbeitgeber,
- der Beantragung eines Visums,
- über die Antragstellung einer Aufenthaltserlaubnis und deren Verlängerung mit unterschiedlichen Aufenthaltszwecken (z. B. den Aufenthalt zum Zwecke der Ausbildung oder der Erwerbstätigkeit),
- der geltenden Fiktionsbescheinigung
- bis zum Erhalt einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis.
Durch unser arbeitsrechtliches Anwaltsteam bieten wir Ihnen auch fachübergreifend Kompetenz aus einer Hand, zum Beispiel bei der Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen, um die aufenthaltsrechtlichen Vorgaben und Anforderungen seitens der Ausländerbehörden und der Bundesagentur für Arbeit von Anfang an zu erfüllen.
Das Aufenthaltsrecht unterliegt dabei regelmäßigen Anpassungen aufgrund der arbeitsmarktpolitischen Situation in Deutschland. Zuletzt wurde das Aufenthaltsrecht durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit Wirkung zum 01.03.2020 novelliert, um eine gezielte Zuwanderung von drittstaatsangehörigen Fachkräften zu ermöglichen. Bei allen Fragen zu den geltenden Neuerungen, die das neue Aufenthaltsgesetz mit sich bringt, unterstützen wir Sie gezielt und helfen Ihnen, die jeweiligen Vorteile für sich, Ihre Angestellten und das Unternehmen zu nutzen. Im Gesundheits-, Pflege- oder Gastronomiebereich verfügen wir ebenso wie im Hochschul- und Wissenschaftsbereich über entsprechende Expertise und beraten Sie gerne ganzheitlich. Sprechen Sie uns an!
Hier können Sie unseren Folder Fachkräfteeinwanderung und Aufenthaltsrecht herunterladen.
Hier lesen Sie unsere bisherigen Beiträge zum Thema:
Beitrag Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt in Kraft
Beitrag Fachkräfteeinwanderungsgesetz II passiert Bundesrat
Beitrag Neue Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung ab dem 1. März 2024