Öffentliches Baurecht und Planungsrecht
Das öffentliche Baurecht ist ein wesentlicher Teilbereich des deutschen Bau- und Immobilienrechts, berührt jedoch auch Aspekte des Verwaltungsrechts. Wir verfügen über langjährige Erfahrung als Fachanwälte im öffentlichen Baurecht. Dabei liegen unsere Schwerpunkte in der
- Sondierung geeigneter Baugrundstücke bzgl. Raumordnung, Bauleitplanung und weiterer Vorschriften (z.B. Naturschutzrecht, Gewässerschutzrecht)
- Ermittlung von Baugenehmigungs- und Anzeigeerfordernissen
- Vorbereitung von Bauanträgen gemäß Bauplanungsrecht
- Formulierung von Bauvoranfragen
- Begleitung von Baugenehmigungs- und Vorbescheidsverfahren
- Verteidigung und Anfechtung von Baugenehmigungen vor Gericht
- Rechtsbetreuung von vorhabenbezogenen oder sonstigen Bebauungsplanverfahren
- Durchsetzung Ihrer Interessen bei Verhandlungen und Gestaltungen von städtebaulichen Verträgen
- Sicherung der Erschließung von Baugrundstücken nach Bauordnungsrecht
- Formulierung Ihrer Stellungnahme in Bauleitplanverfahren und landesplanerischen Verfahren
- Verhandlung in Fragen des besonderen Städtebaurechts, z. B. bei Sanierungs-, Entwicklungs- und Erhaltungsmaßnahmen und in Fragen des Denkmalschutzes
Unsere langjährigen Erfahrungen und Kenntnisse nutzen wir bei der Durchführung von Due Diligence-Prozessen bei der Übernahme von Grundstücken, Anlagen oder Betrieben, um Ihnen bestehende öffentlich-rechtliche Entwicklungsmöglichkeiten aber auch Restriktionen oder passende Lösungsvorschläge zu zeigen.