Im Rahmen unserer Beratung zu einer Unternehmenssanierung untersuchen wir mit Ihnen gemeinsam Ihr Unternehmen zunächst auf Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten. Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet im rechtlichen Sinne ist, und sprechen konkrete Empfehlungen aus, welche Maßnahmen zur Unternehmenssanierung im Einzelfall zu ergreifen sind.
Wir helfen Ihnen bei der Beseitigung der wirtschaftlichen Krise Ihres Unternehmens und behalten dabei immer die Haftungsrisiken für die Geschäftsführung und die Gesellschafter des Unternehmens im Auge. Wir übernehmen
-
die Unterstützung bei der Umsetzung des Sanierungskonzeptes
-
die Verhandlung mit Ihren Gläubigern und Schuldnern über neue Zahlungsziele, Forderungsverzicht oder die Stundung ihrer Forderungen
-
die Gestaltung von Kapitalmaßnahmen wie Kapitalschnitt oder Kapitalerhöhung, bspw. durch Bar- oder Sacheinlagen oder die Umwandlung bestehender Forderungen in eine Unternehmensbeteiligung (Debt-Equity-Swap)
-
die Beratung über die Aufnahme und Besicherung von Sanierungs- und Überbrückungskrediten
Die wirtschaftliche Krise eines Unternehmens ist oft auch mit straf- und haftungsrechtlichen Risiken für die Geschäftsführung und die Inhaber des Unternehmens verbunden. Wir begleiten Sie in diesen turbulenten Zeiten und zeigen Ihnen, wo Gefahren und Risiken drohen und wo sich Möglichkeiten und Chancen bieten, Ihr Unternehmen wieder in ruhigeres Fahrwasser zu steuern. Ebenso helfen wir Ihnen, wenn Sie als Gläubiger mit der wirtschaftlichen Krise oder sogar einer Insolvenz Ihrer Vertragspartner konfrontiert werden.