Sanierung & Insolvenz

Unternehmenssanierung

Im Rahmen unserer Beratung zu einer Unternehmenssanierung untersuchen wir mit Ihnen gemeinsam Ihr Unternehmen zunächst auf Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten. Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet im rechtlichen Sinne ist, und sprechen konkrete Empfehlungen aus, welche Maßnahmen zur Unternehmenssanierung im Einzelfall zu ergreifen sind.
Wir helfen Ihnen bei der Beseitigung der wirtschaftlichen Krise Ihres Unternehmens und behalten dabei immer die Haftungsrisiken für die Geschäftsführung und die Gesellschafter des Unternehmens im Auge. Wir übernehmen
  • die Unterstützung bei der Umsetzung des Sanierungskonzeptes
  • die Verhandlung mit Ihren Gläubigern und Schuldnern über neue Zahlungsziele, Forderungsverzicht oder die Stundung ihrer Forderungen
  • die Gestaltung von Kapitalmaßnahmen wie Kapitalschnitt oder Kapitalerhöhung, bspw. durch Bar- oder Sacheinlagen oder die Umwandlung bestehender Forderungen in eine Unternehmensbeteiligung (Debt-Equity-Swap)
  • die Beratung über die Aufnahme und Besicherung von Sanierungs- und Überbrückungskrediten

Unternehmensinsolvenz

Auch in der Insolvenzreife Ihres Unternehmens sollten Sie das Heft des Handelns nicht aus der Hand geben. Wenn Sie frühzeitig auf Ihre Gläubiger zugehen und diese für Ihr Sanierungskonzept gewinnen, können Sie im Rahmen der Eigenverwaltung und ggf. eines vorgelagerten Schutzschirmverfahrens wichtigen Einfluss auf die Durchführung des Insolvenzverfahrens nehmen. So können Sie die Maßnahmen, die für Ihr Sanierungskonzept erforderlich sind, im Insolvenzplanverfahren gezielt umsetzen.
Typischerweise übernehmen wir die folgenden Aufgaben:
  • Vorbereitung des Insolvenzantrages
  • Begleitung im Rahmen der Eigenverwaltung oder eines Schutzschirmverfahrens durch die Insolvenz
  • Erstellung von Insolvenzpläne, Bescheinigung von Erfolgsaussichten von Sanierungskonzepten
  • Beratung bei der Erfüllung insolvenzspezifischer Pflichten
Sofern Sie Gläubiger eines insolventen Unternehmens sind, begleiten wir Sie bei der Geltendmachung Ihrer Sicherheiten, der Anmeldung Ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle sowie bei der Abwehr von Ansprüchen aus Insolvenzanfechtung.
Ein Unternehmensscreening weit im Voraus verhindert die Entwicklung von überschaubaren Risiken zu großen Problemen. Unter „Unternehmens-Screening“ verstehen wir eine strukturierte rechtliche Bestandsaufnahme Ihres Unternehmens. Wir nehmen dabei in Ihrem Auftrag die Perspektive eines interessierten Dritten ein und suchen gezielt nach Risiken.
Die wirtschaftliche Krise eines Unternehmens ist oft auch mit straf- und haftungsrechtlichen Risiken für die Geschäftsführung und die Inhaber des Unternehmens verbunden. Wir begleiten Sie in diesen turbulenten Zeiten und zeigen Ihnen, wo Gefahren und Risiken drohen und wo sich Möglichkeiten und Chancen bieten, Ihr Unternehmen wieder in ruhigeres Fahrwasser zu steuern. Ebenso helfen wir Ihnen, wenn Sie als Gläubiger mit der wirtschaftlichen Krise oder sogar einer Insolvenz Ihrer Vertragspartner konfrontiert werden.