Umweltrecht
Erfahrene Berater für Planer und Betreiber
Umwelt- und energierechtliche Anforderungen nehmen einen immer größer werdenden Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen und den damit erhofften wirtschaftlichen Erfolg. Kenntnis vom Inhalt und dem erfolgreichen Umgang mit diesen Anforderungen ist heute somit Voraussetzung für erfolgreiche unternehmerische Tätigkeit.
Investoren, Projektentwickler, Planer, Projektfinanzierer und Zulassungsbehörden werden von uns bei der Umsetzung der verfahrensrechtlichen und inhaltlichen Vorgaben zum Umweltschutz umfassend beraten. Dazu gehört die Beratung bei der Identifikation von Genehmigungserfordernissen, bei der Vorbereitung und Begleitung von Genehmigungsverfahren im engen Kontakt mit Behörden und Fachgutachtern und die Durchsetzung Ihrer Interessen in Verhandlungen mit Behörden und Betroffenen. Soweit erforderlich, verteidigen wir umweltrechtliche Genehmigungen vor Gericht oder fechten gegebenenfalls solche Genehmigungen für Sie an.
Begleitung von der Konzeption bis zur Fertigstellung
Energieunternehmen und Industrieunternehmen, die Strom zur Eigenversorgung und/oder zur Einspeisung in das öffentliche Netz erzeugen, beraten wir umfassend, beginnend mit der Konzeption und Verhandlung von Verträgen zur Primärenergieversorgung für die optimale Ausschöpfung der Möglichkeiten der Kraft-Wärme-Kopplung und erneuerbare Energie bis zur Beratung und Vertretung in allen Emissionshandelsangelegenheiten. Ein Schwerpunkt unserer Beratung ist die umfassende rechtliche Betreuung bei der Konzeption der Errichtung neuer und der Modernisierung bestehender Kraftwerke einschließlich aller damit im Zusammenhang stehender Genehmigungen. Wir unterstützen Sie darüber hinaus bei der bei allen Projekten im Bereich der Energieerzeugung besonders wichtigen Öffentlichkeitsarbeit und gestalten Nachbarschafts- und Vergleichsverträge. Notfalls verteidigen wir Genehmigungen für Energieerzeugungsanlagen und andere Projekte in Widerspruchs- und Gerichtsverfahren mit dem Ziel, in möglichst kurzer Zeit eine bestandskräftige Genehmigung zu erlangen.
Emissionen & Immissionen
Der Bau und Betrieb von Kraftwerken, Industrieanlagen und sonstigen gewerblichen Anlagen wird maßgeblich durch das Immissionsschutzrecht bestimmt, das mit seinen detaillierten Vorgaben auf europäischer und nationaler Ebene Planer und Betreiber vor ständig veränderte Anforderungen stellt.
Erfahrungsgemäß ist eine möglichst frühzeitige Identifizierung aller einschlägigen rechtlichen Parameter eine unverzichtbare Voraussetzung für eine wirksame Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und die Abwehr unverhältnismäßiger Forderungen der Immissionsschutzbehörden. Durch die Darlegung eines sorgfältig begründeten und belegten rechtlichen Standpunktes lassen sich Meinungsunterschiede mit Behörden häufig bereits im Vorfeld ausräumen.
Bei vorhandenen Anlagen stehen die fortlaufende Beratung über geänderte rechtliche Anforderungen und die Möglichkeiten einer Verlängerung der Betriebsdauer im Vordergrund. Nur als ultima ratio – etwa bei Untersagungs – oder Stilllegungsanordnungen – gehen wir den Weg der gerichtlichen Auseinandersetzung, dann aber mit aller Konsequenz.
Bei Bedarf stehen uns im Rahmen unserer Beratung kompetente Sachverständige und Genehmigungsplaner zur Seite. Wir unterstützen Vorhabenträger und Anlagenbetreiber bei der Vorbereitung und Durchführung von Genehmigungsverfahren. Unser Ziel ist es, rechtssichere Genehmigungen zeitnah zu erlangen.
Bergbau & Rohstoffe
Wir unterstützen Sie gerne bei der Gewinnung von Rohstoffen, z.B. Sand, Kies und Kohle. Dabei begleiten wir Sie in Planungsverfahren zur Steuerung des Rohstoffabbaus. Wir analysieren für Sie die planungsrechtlichen Vorgaben der Raumordnung und Bauleitplanung. Unser Beratungsspektrum umfasst zudem die Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Raumordnungsverfahren und formlosen landesplanerischen Abstimmungsverfahren sowie die Vertretung Ihrer Interessen in Planungsverfahren auf Landesebene sowie regionaler und örtlicher Ebene.
Wir klären Genehmigungserfordernisse und begleiten Sie in Zulassungsverfahren aller Art bis zur Realisierung Ihres Abbauvorhabens. Diese Beratung umfasst sowohl das Bergrecht als auch die für die Sicherung und Gewinnung von Rohstoffen relevanten weiteren Rechtsbereiche, z.B. das Gewässerschutz- und Naturschutzrecht.
Bodenschutz & Altlasten
Industrielle und gewerbliche Vornutzungen haben oftmals Auswirkungen auf die Qualität eines Betriebsgrundstücks. Kontaminationen etwa des Bodens oder des Grundwassers erschweren es häufig, frühere Industrie- und Gewerbegrundstücke einer anderweitigen Nutzung zuzuführen. Denn neben anderen ist gerade auch der Grundstückseigentümer für eine Sanierung verantwortlich. Für Grundstückseigentümer und Vorhabenträger ist es deshalb von maßgeblicher Bedeutung, die wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken beim Erwerb und bei der Entwicklung von vorgenutzten Grundstücken sicher beurteilen zu können.
Kaum ein Grundstücksgeschäft und kaum ein innerstädtisches Bauvorhaben können heute noch ohne sorgfältige Analyse und Regelung der Altlastenproblematik abgewickelt und realisiert werden. Die Erweiterung der Sanierungspflicht auf frühere Grundstückseigentümer und beherrschende Unternehmen stellt neue Anforderungen an die Vertragsgestaltung bei der Veräußerung belasteter Grundstücke und bei Unternehmenskaufverträgen.
Wir stehen unseren Auftraggebern in diesen Fällen mit unserer langjährigen Erfahrung nicht nur bei der bedürfnisgerechten Vertragsgestaltung zur Seite, sondern beraten sie insbesondere auch im Zusammenhang mit behördlichen Untersuchungs- und Sanierungsanordnungen und unterstützen sie bei Abschluss und Umsetzung von Sanierungsvereinbarungen und beim Altlastenmanagement, häufig in enger Zusammenarbeit mit uns bekannten und kompetenten Sachverständigen.
Auch mit den in den neuen Bundesländern nach wie vor relevanten Fragen der Haftungsfreistellung für Altlasten sind wir bestens vertraut. Bei der Wiederinbetriebnahme aufgegebener Standorte bringen wir unser Know-how sowohl bei der Bewertung festgestellter Bodenverunreinigungen als auch bei der interessengerechten Verteilung der Haftungsrisiken sowie der Versicherung von Restrisiken ein.
Natur- und Gewässerschutz
Die Anforderungen des Naturschutzes auf europäischer und nationaler Ebene erweisen sich oft als Planungshindernis für industrielle oder infrastrukturelle Vorhaben, wenn sie nicht frühzeitig mit der gebotenen Sorgfalt bei der Konzeption und Umsetzung der Planung der Anlage beachtet werden. Dies gilt beispielsweise für die Anforderungen des Artenschutzrechts und der Regelungen zum Schutz von Fauna, Flora, Habitat (FFH)-Gebieten und europäischen Vogelschutzgebieten.
Wir beraten öffentliche und private Vorhabenträger und Zulassungsbehörden bei der Umsetzung von naturschutzrechtlichen Anforderungen, der Durchführung von Beteiligungsverfahren und der ordnungsgemäßen Anwendung des naturschutzrechtlichen Instrumentariums mit dem Ziel, die höchstmögliche Rechtssicherheit zu erreichen.
Wir unterstützen Sie zudem bei der Vorbereitung und Durchführung wasserrechtlicher Erlaubnis-, Bewilligungs-, Plangenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren und verteidigen wasserrechtliche Zulassungsentscheidungen in verwaltungsgerichtlichen Klage- und Eilverfahren. Dabei reicht unser Erfahrungsspektrum von der industriellen Abwassereinleitung und Grundwassernutzung, über den Bau und den Betrieb von Kläranlagen, über die Realisierung von Staustufen und Fischleitern bis hin zur Errichtung von Wasserkraftwerken. Auch die Nutzung von Häfen und Gewässern zu industriellen und infrastrukturellen Zwecken begleiten wir gerne.
Abfall & Gefahrgut
Kaum ein Umweltrechtsgebiet ist so zahlreichen Rechtsänderungen ausgesetzt wie das des Abfall- und Gefahrgutrechts. Im Abfallrecht verschärft der Gesetzgeber die Umweltschutzanforderungen mit zunehmender Produktverantwortung auf Seiten der Hersteller (z. B. Altfahrzeuge, Elektrogeräte, Verpackungen). Ein europäischer Rechtsrahmen fordert in immer kürzeren Abständen die Beachtung zahlreicher Vorschriften durch die gewerbliche Wirtschaft im Allgemeinen ebenso wie die Entsorgungswirtschaft im Besonderen.
Damit geht eine Pflichtenzuordnung einher, nach der Erzeuger und Besitzer von Abfällen bis zum ordnungsgemäßen Abschluss einer Entsorgung auch und gerade bei erteilten Entsorgungsaufträgen an Dritte verantwortlich bleiben. Im Gefahrgutrecht herrscht traditionell ein international einheitliches Rechtsregime (z. B. ADR, RID), welches ebenfalls in sehr kurzfristigen Abständen Novellierungen erfährt.
Wir verfügen über eine breite Expertise in diesen Themengebieten. Die Zulassung von Entsorgungsanlagen nach immissions-, berg- oder abfallrechtlichen Vorschriften, die Abwehr behördlicher Anordnungen und die rechtliche Begleitung bei der Gestaltung von abfallrelevanten Herstellungsprozessen gehört ebenso dazu wie die Stilllegung und Nachsorge von Deponien und die Vertretung in abfallrechtlichen Straf- oder Bußgeldverfahren.
Praxiserprobte Zusammenarbeit mit spezialisierten Sachverständigen und Umweltgutachtern ist dabei selbstverständlich. Das Bestreben unserer Mandantin, einen rechtskonformen Betrieb zu gewährleisten, unterstützen wir regelmäßig durch auf das Unternehmen zugeschnittene Inhouse-Schulungen.
Umwelthaftung
Das Wirtschaftsleben in Deutschland wird durch eine kaum noch überschaubare Fülle von Rechtsvorschriften geregelt. Dies gilt insbesondere für den Bereich des Umweltrechts.
Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen können dazu führen, dass sich der Einzelne, aber auch Unternehmen und deren Geschäftsführung erheblichen Schadensersatzansprüchen mit Blick auf eingetretene Umweltschäden oder Schäden, die anderen durch anlagenbedingte Umwelteinwirkungen entstanden sind, ausgesetzt sehen. Daneben können sie vor allem persönlich empfindliche straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Konsequenzen für den Betreffenden haben.
Wir stehen unseren Mandanten mit unserer Erfahrung zur Seite, wenn es darum geht, derartige Forderungen abzuwehren oder persönlichen Haftungsvorwürfen entgegen zu treten. Wir beraten unsere Auftraggeber zudem im Bereich der Umwelthaftung präventiv, etwa in dem wir sie bei der Installierung einer effektiven Umwelt-Compliance unterstützen.
Umweltinformation
Das Interesse, an bei der öffentlichen Hand vorhandene umweltbezogene Informationen zu gelangen, gewinnt im heutigen Geschäfts- und Rechtsverkehr immer mehr an Bedeutung. Denn bei Umweltinformationen handelt es sich nicht nur um Daten über den Zustand von bestimmten Umweltbestandteilen, wie der Luft oder dem Boden. Auch bei Daten, die sich auf Tätigkeiten oder Maßnahmen beziehen, die Auswirkungen auf Umweltbestandteile haben können, handelt es sich um Umweltinformationen; dies betrifft etwa Daten über den Betrieb umweltrelevanter Anlagen ebenso wie über Bau- oder Infrastrukturvorhaben.
Vorschriften der Umweltinformationsgesetze des Bundes und der Länder räumen nicht nur dem Einzelnen, sondern auch Interessenverbänden und Unternehmen einen Anspruch auf freien Zugang zu diesen Umweltinformationen ein. Im Zusammenhang mit der Informationsfreiheit ist oftmals das Spannungsverhältnis zwischen Informationsinteresse und dem Schutz unternehmerischer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Gegenstand streitiger Auseinandersetzungen, an denen auch die Behörde beteiligt ist, bei der sich die in Rede stehenden Informationen befinden.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in sämtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der umweltrechtlichen Informationsfreiheit stellen. Für gewerbliche Mandanten nutzen wir die Informationsansprüche u.a. um wichtige Tatsachen in Erfahrung zu bringen (z. B. zur Abwehr von Beseitigungs- oder Kostenerstattungsansprüchen Dritter bei Bodenkontaminationen). Gleichermaßen vertreten wir unsere Auftraggeber gegenüber Behörden und auskunftbegehrenden Dritten zur Sicherung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.