2. August 2019
Neue Urlaubsgrüße vom Europäischen Gerichtshof, Teil II
In seinen jüngeren Entscheidungen hat das BAG seine bis dato gefestigte Rechtsprechung im Urlaubsrecht aufgegeben und die durch den EuGH formulierten Vorgaben des Europarechts in der nationalen Rechtsordnung verankert. Die sich hierdurch ergebenden Änderungen sind von immenser praktischer Relevanz. Sowohl Arbeitnehmer/innen als auch Arbeitgeber/innen sind gut beraten, sich mit den Änderungen zu Verfall und Übertragung nicht gewährten Urlaubs zum Jahresende vertraut zu machen, da insoweit das bisher geltende Regel-Ausnahme-Verhältnis gewissermaßen auf den Kopf gestellt wurde. Das SCHLAGLICHT beleuchtet die wesentlichen Neuerungen und unterstützt mit praktischen Ratschlägen.
Autor: Dr. Markus Kelber
Rechtsgebiet/e: Arbeitsrecht