Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts
https://www.zenk.com/wp-content/uploads/2024/06/gil-ribeiro-TRqcUxV8upI-unsplash-1024x682.jpg 1024 682 ZENK Rechtsanwälte Partnerschaft mbB ZENK Rechtsanwälte Partnerschaft mbB https://www.zenk.com/wp-content/uploads/2024/06/gil-ribeiro-TRqcUxV8upI-unsplash-1024x682.jpgDas neue Staatsangehörigkeitsgesetz tritt am 27.06.2024 in Kraft und bringt in Bezug auf Einbürgerungen nicht nur für Ausländer, sondern auch für Deutsche Erleichterungen mit sich: Es ermöglicht neben der Mehrstaatigkeit, eine beschleunigte Einbürgerung von Ausländern nach fünf oder bereits nach drei Jahren. Zudem verlieren deutsche Staatsbürger nicht mehr automatisch ihre Staatsangehörigkeit, wenn sie in einem anderen Land eingebürgert werden, sodass das Erfordernis von Beibehaltungsgenehmigungen entfällt.
Autorin: Claudia Gehricke