03.01.2018
Wie Wasser zu einem Lebensmittel wird – Konsequenzen aus der Verordnung zur Neuordnung der trinkwasserrechtlichen Vorschriften
Wasser ist Leben, aber nicht zwingend Lebensmittel. Bestimmte Wässer wie natürliche Mineralwässer, Quell- oder Tafelwässer stuft das Gesetz ausdrücklich als Lebensmittel ein (vgl. §§ 8, 14 MTV). Anerkannte Heilwässer sind dagegen Arzneimittel (§ 2 Abs. 1 ArzneimittelG). Bei anderen Wässern kann sich der Rechtscharakter ändern. So ist z. B. Meerwasser kein Lebensmittel, kann aber bei der Herstellung von Tafelwasser verwendet und so zur Lebensmittelzutat werden (vgl.§ 11 Abs. 1 Nr. 2 MTV). Im Übrigen ist die Abgrenzung, insb. der Übergang von Trinkwasser- zum Lebensmittelrecht, nicht immer leicht. Der folgende Beitrag befasst sich mit der Frage, welche Auswirkungen die VO zur Neuordnung der trinkwasserrechtlichen Vorschriften vom 3. Januar 2018 für Lebensmittelunternehmer hat.
Autor/en: Dr. Carsten P. Oelrichs
Rechtsgebiet/e: Lebensmittelrecht
Quelle: Food & Recht, 01/2018, S. 21 ff.